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Zeichnung statt Unterschrift macht Testament unwirksam

Das OLG München stellt klar, dass ein eigenhändiges Testament zwingend eine echte Unterschrift des Erblassers erfordert. Eine bloße Zeichnung – hier ein baumähnliches Symbol – genügt diesem Formerfordernis nicht.

Das LG Duisburg bestätigt, dass ein Pflichtteilsberechtigter im Rahmen seines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB nicht nur ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen kann, sondern auch Kopien von Vertragsunterlagen zu unentgeltlichen Zuwendungen. Diese Unterlagen sind...

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