Partner darf nicht ins Haus, sagt die Mutter
Eine Mutter hatte in ihrem Testament verfügt, dass ihre Tochter den Partner nicht mit in das Haus nehmen dürfe, welches sie geerbt hat. Die Tochter hielt die Bedingung für sittenwidrig. Zu Recht!
Das LG Bochum hat entschieden, dass die Bedingung im Testament, die dem Lebensgefährten der Tochter den Zutritt zum Grundstück und zum Haus verwehrt, nichtig ist. Das Gericht betonte, dass die Testierfreiheit grundsätzlich geschützt ist und eine Erblasserin die Erbfolge nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten kann. Sittenwidrigkeit kann nur in Ausnahmefällen angenommen werden, wenn unzumutbarer Druck auf die Bedachten ausgeübt wird, sich in einem höchstpersönlichen Bereich in einer bestimmten Art und Weise zu verhalten. Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass das Betretungsverbot das familiäre Zusammenleben der Tochter beeinträchtigt und somit ihr höchstpersönlicher Bereich betroffen ist. Die Bedingung wurde daher als sittenwidrig und nichtig erklärt. Das übrige Testament bleibt jedoch gültig.
(LG Bochum, Urteil vom 29. April 2021 – I-8 O 486/20 –, juris)