Willkommen
auf der Internetseite der Kanzlei von Rechtsanwältin Katrin Böttcher.
Wir wünschen allen Mandanten, Geschäftspartnern & Familien ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2026. Wir sind ab dem 08.01.2026 wieder für Sie da!
Herzlich Willkommen auf meiner Internetseite!
Ich berate und vertrete Sie auf dem Gebiet des Erbrechts. Dazu zählen vor allem folgende Schwerpunkte:

Vorsorgeverfügung
Ein Testament ist ein unerlässliches Instrument, um die Verteilung Ihres Nachlasses nach Ihren persönlichen Wünschen sicherzustellen, da ohne ein solches die gesetzliche Erbfolge eintritt, welche möglicherweise gar nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Als Fachanwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite,...Mehr erfahren
Erbauseinandersetzung
Eine Erbauseinandersetzung ist der rechtliche Prozess, bei dem der Nachlass eines Verstorbenen unter mehreren Erben aufgeteilt wird. Dies geschieht, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt, also mehrere Personen gemeinsam erbberechtigt sind. Ziel ist es, das Erbe gerecht und nach dem Willen...Mehr erfahren
Pflichtteilsrecht
Das Pflichtteilsrecht gewährleistet, dass enge Familienmitglieder wie Kinder oder Ehegatten und Eltern auch dann am Vermögen eines Verstorbenen beteiligt werden, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Als Rechtsanwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihren Pflichtteilsanspruch geltend...Mehr erfahren
Testamentsvollstreckung
Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) unterstütze ich den späteren Erblasser dabei, seinen letzten Willen genau so umzusetzen, wie er es sich vorgestellt hat. Meine Aufgabe ist es, den Nachlass sorgfältig zu verwalten, alle Verbindlichkeiten zu begleichen und die Erbschaftsteuererklärung zu erstellen....Mehr erfahren
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News
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Trinkgeld beim Trauerkaffee ist nicht erstattungsfähige BeerdigungskostenDas Amtsgericht Brandenburg stellt klar, dass zu den nach § 1968 BGB zu ersetzenden Beerdigungskosten nur angemessene und notwendige Aufwendungen gehören.... mehr
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Zeichnung statt Unterschrift macht Testament unwirksamDas OLG München stellt klar, dass ein eigenhändiges Testament zwingend eine echte Unterschrift des Erblassers erfordert. Eine bloße Zeichnung –... mehr
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Vorlagepflicht von Schenkungsverträgen im PflichtteilsrechtDas LG Duisburg bestätigt, dass ein Pflichtteilsberechtigter im Rahmen seines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB nicht nur ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen... mehr
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Erbschaft ausgeschlagen – und doch geerbt: Wenn ein Irrtum alles verändertIn einem bemerkenswerten Fall hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass eine Erbausschlagung wegen eines Irrtums über die Zusammensetzung des Nachlasses... mehr
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Pflichtteil und elterliche Verantwortung: Kein Automatismus für ErgänzungspflegschaftIn einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln klargestellt, dass die bloße Möglichkeit eines Interessenkonflikts zwischen einem erbenden Elternteil und... mehr
