Willkommen
auf der Internetseite der Kanzlei von Rechtsanwältin Katrin Böttcher.
Herzlich Willkommen auf meiner Internetseite!
Ich berate und vertrete Sie auf dem Gebiet des Erbrechts. Dazu zählen vor allem folgende Schwerpunkte:

Vorsorgeverfügung
Ein Testament ist ein unerlässliches Instrument, um die Verteilung Ihres Nachlasses nach Ihren persönlichen Wünschen sicherzustellen, da ohne ein solches die gesetzliche Erbfolge eintritt, welche möglicherweise gar nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Als Fachanwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite,...Mehr erfahren
Erbauseinandersetzung
Eine Erbauseinandersetzung ist der rechtliche Prozess, bei dem der Nachlass eines Verstorbenen unter mehreren Erben aufgeteilt wird. Dies geschieht, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt, also mehrere Personen gemeinsam erbberechtigt sind. Ziel ist es, das Erbe gerecht und nach dem Willen...Mehr erfahren
Pflichtteilsrecht
Das Pflichtteilsrecht gewährleistet, dass enge Familienmitglieder wie Kinder oder Ehegatten und Eltern auch dann am Vermögen eines Verstorbenen beteiligt werden, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Als Rechtsanwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihren Pflichtteilsanspruch geltend...Mehr erfahren
Teilungsversteigerung
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, sobald mehrere Personen gemeinsam erben. Häufig gehört zum Nachlass auch eine Immobilie – und genau hier beginnen oft die Schwierigkeiten. Nicht immer sind sich alle Miterben einig darüber, wie mit dem geerbten Haus oder Grundstück verfahren...Mehr erfahren
Testamentsvollstreckung
Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) unterstütze ich den späteren Erblasser dabei, seinen letzten Willen genau so umzusetzen, wie er es sich vorgestellt hat. Meine Aufgabe ist es, den Nachlass sorgfältig zu verwalten, alle Verbindlichkeiten zu begleichen und die Erbschaftsteuererklärung zu erstellen....Mehr erfahren
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News
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Kein Schadensersatz gegen Testamentsvollstrecker bei ungeklärter RechtslageSachverhalt Eine Kapitalgesellschaft aus Lettland verlangte vom Testamentsvollstrecker persönlich Schadensersatz in Höhe von rund 781.000 €. Hintergrund war ein Vermächtnis... mehr
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