Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht gewährleistet, dass enge Familienmitglieder wie Kinder oder Ehegatten und Eltern auch dann am Vermögen eines Verstorbenen beteiligt werden, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Als Rechtsanwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten und vertrete Ihre Interessen gegenüber den Erben.

Aber auch, wenn Pflichtteilsberechtigte Forderungen gegenüber dem Erben stellen, stehe ich Ihnen, als Fachanwältin für Erbrecht zur Seite, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Gegenansprüche durchzusetzen. Ich prüfe die Pflichtteilsberechtigung, berechne den Pflichtteil, führe Verhandlungen, vertrete vor Gericht, erstelle Nachlassverzeichnisse, sichere den Nachlass und berate bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen – stets mit dem Ziel, eine faire Lösung zu finden und Sie in dieser emotional herausfordernden Zeit zu unterstützen.

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