Was kostet der Rechtsrat vom Anwalt?

Wer einen Anwalt braucht, fragt sich oft als erstes: Was kostet der Anwalt und wer bezahlt ihn? Die Gebühren, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit verlangen kann, sind im Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. Daraus folgt, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt, die in einer Angelegenheit anfallen, bei jedem Anwalt grundsätzlich gleich hoch sind. Geringere Gebühren als das RVG vorschreibt, darf ein Rechtsanwalt nicht nehmen. Eine Vereinbarung über höhere Gebühren ist jedoch erlaubt, hierfür bedarf es aber einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.

Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

In bestimmten Fällen kann man die Erstattung der eigenen Anwaltskosten auch von einem Dritten verlangen:

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich über die anfallenden Kosten zumeist keine Gedanken zu machen. Gerne nehme ich für Sie zunächst kostenlos und unverbindlich Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung auf und kläre, ob Ihre Versicherung in Ihrem konkreten Fall die Kosten übernimmt.

Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme ab, können Sie frei entscheiden, ob ich dennoch für Sie tätig werden soll.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Neben der Rechtsschutzversicherung kommt noch eine Kostenübernahme über die Beratungshilfe oder über die Prozesskostenhilfe in Betracht. Die Beratungshilfe deckt die Kosten für eine Beratung und den außergerichtlichen Schriftverkehr mit der Gegenseite ab. Die Gebühren dafür werden direkt mit der Staatskasse abgerechnet. Ob Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen können, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Vermögen (Ersparnisse und sonstige Vermögenswerte). Sowohl Ihr Einkommen als auch Ihr Vermögen dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.

Mit der Prozesskostenhilfe werden die Kosten, die bei einem Gerichtsprozess anfallen, von der Staatskasse getragen. Prozesskostenhilfe, auch PKH genannt, muss beim Gericht beantragt werden. Ob sie bewilligt wird, hängt auch hier von den persönlichen Einkommensverhältnissen ab. Den Antrag kann der Rechtsanwalt für Sie bei Gericht stellen. Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, werden nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch die Gerichtskosten vom Staat bezahlt. Ich berate Sie gern, ob es in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.

Formulare für die Beantragung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe finden Sie in der rechten Spalte unter „Formulare & Anträge“.

Kostenerstattung durch den Gegner

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch Ihr Gegner zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits verpflichtet. Bei den Kosten eines Gerichtsprozesses ist dies in der Regel dann der Fall, wenn Sie den Prozess gewinnen. Dies gilt bei Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten allerdings erst ab der 2. Instanz. In der 1. Instanz hat jede Partei Ihre Kosten in der Regel selbst zu tragen; auch die Partei, die gewonnen hat.