Ist es möglich Grundstückseigentum zu ersitzen?

Das Aufgebotsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem der Eigentümer eines Grundstücks mit seinem Recht ausgeschlossen werden kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist.

Voraussetzungen

Für die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Eigenbesitz des anderen muss ununterbrochen und nachweisbar bestanden haben.
  • Die Besitzzeit muss 30 Jahre betragen haben.
  • Der Eigentümer des Grundstücks muss verstorben oder verschollen sein.

Verfahren

Das Aufgebotsverfahren wird beim Amtsgericht am Ort des Grundstücks eingeleitet. Der Antragsteller muss einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens stellen. Im Antrag muss er den Grundbesitz, den er in seinen Besitz gebracht hat, genau bezeichnen und die Tatsachen darlegen, aus denen sich sein Eigenbesitz ergibt.

Das Gericht prüft die Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens und erlässt einen Beschluss, ob das Verfahren durchgeführt wird oder nicht. Wird das Verfahren durchgeführt, so wird es öffentlich bekanntgemacht.

Innerhalb einer Frist nach der Bekanntmachung können sich alle Personen, die sich als Eigentümer des Grundstücks oder als dessen Erben oder Rechtsnachfolger betrachten, beim Gericht melden.

Wenn sich innerhalb der Frist niemand meldet, erlässt das Gericht einen Beschluss, mit sich der Antragsteller als Eigentümer des Grundstücks eingetragen lassen kann. Dazu ist ein notariell beurkundeter Antrag erforderlich.

Fazit

Das Aufgebotsverfahren ist ein effektives Mittel, um den Eigentumsanspruch an einem Grundstück zu erwerben, wenn der bisherige Eigentümer nicht mehr erreichbar ist oder sein Eigentumsrecht verwirkt hat.

Hinweis

Die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens sollte immer von einem Rechtsanwalt begleitet werden. Ich kann Sie bei der Vorbereitung des Antrags und der Durchführung des Verfahrens unterstützen und Sie vor Fehlern schützen.