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Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten und unter Verwandten. Daneben werden auch Rechtsfragen in nichtehelichen Partnerschaften geregelt. Typische familienrechtliche Angelegenheiten, die unsere Kanzlei für Sie bearbeitet sind: Eheverträge, Adoptionen, Ehescheidung und Scheidungsfolgen, Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen, Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen, Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche), das Sorge- und Umgangsrecht sowie Vaterschaftsanfechtungen.