Zwei Testamente am selben Tag

Das Oberlandesgericht Rostock hat in einem Beschluss vom 25.11.2021 (3 W 52/21) entschieden, dass von mehreren sich inhaltlich widersprechenden Testamenten das zuletzt errichtete maßgeblich ist.

Wenn die Reihenfolge der am selben Tag errichteten Testamente nicht mehr zu ermitteln ist, gelten die Testamente vielmehr als gleichzeitig erstellt.

Sie sind daher nebeneinander gültig, soweit sie sich nicht widersprechen. Enthält allerdings ein Testament eine Verfügung, die dem anderen Testament widerspricht, so ist diese unwirksam.

Das ist kompliziert und kann zu jahrelangem Rechtsstreit führen. Daher wenden Sie sich bei Fragen bitte an meine Kanzlei.