Nutzungsentschädigung der Erbengemeinschaft vom die Nachlassimmobilie nutzenden Miterben?

Das Amtsgericht Mönchengladbach hatte über einen Fall aus den Bereichen Miet- und Erbrecht zu entscheiden. Die Erblasserin lebte zusammen mit einem ihrem Sohn in ihrem Eigenheim. Nach ihrem Tod wurde der Sohn von den anderen Miterben auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung verklagt, da er das Haus alleine nutzte, während die anderen Miterben keinen Zugang dazu hatten.

Das Amtsgericht Mönchengladbach entschied in seinem Urteil vom 18.12.2019 (Az.: 35 C 97/19), dass der Sohn tatsächlich eine Nutzungsentschädigung zahlen muss. Das Gericht war der Ansicht, dass die Forderung der übrigen Miterben nach einer Nutzungsentschädigung gerechtfertigt sei, obwohl der Sohn als Miterbe grundsätzlich ein Recht auf Mitgebrauch des Hauses hatte. Entscheidend war für das Gericht, dass die übrigen Miterben eine neue Nutzungsregelung forderten und deutlich machten, dass sie die bisherige alleinige Nutzung nicht mehr akzeptieren.

Aus diesem Urteil lässt sich ableiten, dass es für die Erben wichtig ist, ihr Verlangen nach einer neuen Nutzungsregelung klar und nachvollziehbar zum Ausdruck zu bringen. Nur so kann eine unentgeltliche Alleinnutzung eines Erben nach dem Tod des Erblassers in Frage gestellt werden.

Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 18.12.2019, Az.: 35 C 97/19