Keine Teilungsversteigerung bei Ausschluss der Auseinandersetzung
Haben Miteigentümer den Auseinandersetzungsanspruch an einem Grundstück privatschriftlich ausgeschlossen, so ist der Antrag auf Teilungsversteigerung zurückzuweisen, AG Magdeburg, AZ: 38b K 12/22.