Wenn die Zehnjahresfrist nicht zu laufen beginnt – warum eine Leibrente den Pflichtteil schützen kann

Die Entscheidung des OLG Nürnberg bringt frischen Wind in eine seit Jahren umstrittene Frage des Pflichtteilsrechts: Wann beginnt die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB zu laufen, wenn ein Grundstück gegen eine Leibrente übertragen wird?

Im konkreten Fall hatte eine Mutter ihrem Sohn mehrere Grundstücke übertragen. Als Gegenleistung erhielt sie eine lebenslange, wertgesicherte Leibrente, deren Höhe sich an den tatsächlichen Mieteinnahmen des übertragenen Mietobjekts orientierte. Zusätzlich wurde die Rentenverpflichtung durch eine Reallast am Grundstück abgesichert. Erst viele Jahre später verzichtete die Mutter auf die Rentenzahlungen und ließ die Reallast löschen.

Nach dem Erbfall verlangte die pflichtteilsberechtigte Tochter Pflichtteilsergänzung – und argumentierte, die Schenkung sei wegen des „Genussvorbehalts“ noch keine zehn Jahre vor dem Erbfall vollständig wirksam geworden.

Das OLG Nürnberg gab ihr Recht. Die Richter stellten klar:

  • Solange der Erblasser wirtschaftlich weiterhin den vollen Nutzen aus dem verschenkten Objekt zieht, beginnt die Zehnjahresfrist nicht zu laufen.
  • Eine Leibrente, die sich konkret an den Mieteinnahmen des übertragenen Grundstücks orientiert, führt dazu, dass der Erblasser wirtschaftlich so gestellt bleibt, als hätte er das Objekt weiterhin selbst genutzt.
  • Erst mit dem Verzicht auf die Leibrente und der Löschung der Reallast liegt ein echter „Genussverzicht“ vor – und damit der Beginn der Zehnjahresfrist.

Für die Praxis bedeutet das: Eine Leibrente kann – je nach Ausgestaltung – wie ein vorbehaltener Nießbrauch wirken. Pflichtteilsberechtigte profitieren davon, weil der Ergänzungsanspruch länger erhalten bleibt.

Da die Frage bislang nicht höchstrichterlich entschieden ist und in der Literatur stark umstritten bleibt, hat das OLG die Revision zugelassen. Die Entscheidung des BGH wird mit Spannung erwartet.

Quelle: OLG Nürnberg, Endurteil vom 27.06.2025 – 1 U 1335/24