© Thorben Wengert / pixelio.de
Teilungsversteigerung
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, sobald mehrere Personen gemeinsam erben. Häufig gehört zum Nachlass auch eine Immobilie – und genau hier beginnen oft die Schwierigkeiten. Nicht immer sind sich alle Miterben einig darüber, wie mit dem geerbten Haus oder Grundstück verfahren werden soll. Während die einen verkaufen möchten, wollen andere vermieten oder selbst nutzen. Solche unterschiedlichen Vorstellungen können die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft erheblich blockieren.
Die Teilungsversteigerung bietet in solchen Situationen einen rechtlich klar geregelten Ausweg. Sie dient dazu, eine Immobilie aus dem gemeinschaftlichen Nachlass herauszulösen, damit der Erlös anschließend unter den Miterben entsprechend ihrer Erbquoten verteilt werden kann. Damit ermöglicht sie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht erreichbar ist.
Wichtig ist: Eine Teilungsversteigerung ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument, um festgefahrene Situationen zu lösen und jedem Miterben zu seinem Anteil zu verhelfen. Sie schafft letztlich Rechtssicherheit – auch wenn der Weg dorthin manchmal emotional herausfordernd sein kann.
Wenn Sie überlegen, ob eine Teilungsversteigerung in Ihrem Fall sinnvoll ist, oder wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr eines solchen Verfahrens benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Seite. Als Fachanwältin für Erbrecht und zertifizierte Testamentsvollstreckerin begleite ich Sie kompetent, verständlich und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.
Kontaktieren Sie mich gern – gemeinsam finden wir den passenden Weg für Ihre Situation.
