Was heißt Bekanntgabe?
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte über eine Berufung zu entscheiden. Die Klägerin wehrte sich gegen die Herabsetzung des Grades der Behinderung. Das Landesamt für Soziales und Versorungung senkte den GdB der Klägerin ab Bekanntgabe des Bescheides.
Zu ungenau, urteilte das Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 13.01.2022. „…aus dem Zweck der Festsetzung ergibt sich, dass der Zeitpunkt für die Feststellung des GdB bzw. der festzustellenden gesundheitlichen Merkmale unverzichtbarer Bestandteil der jeweiligen Feststellung ist, denn die Feststellung eines Grades der Behinderung bzw. gesundheitlicher Merkmale ist kein Selbstzweck, sondern dient der Inanspruchnahme von Vergünstigungen und Leistungen sowohl in öffentlichen wie auch im privatrechtlichen Bereich.“
LSG, Urteil vom 13.01.2022. AZ: L13 SB 251/19
Sollten Sie Empfänger eines sogenannten Neufeststellungsbescheides sein, empfielt sich daher die Prüfung durch Ihren Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin.