BGH-Urteil: Geschiedene können für gemeinsame Schulden Ausgleich verlangen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein geschiedener Ehepartner, der allein die Kreditraten für das gemeinsame Haus bezahlt hat, trotzdem einen Ausgleich vom anderen verlangen kann. Das gilt auch dann, wenn die Zahlungen bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt wurden.

Im konkreten Fall hatte eine Frau nach der Trennung weiterhin die Darlehensraten für das frühere Familienheim beglichen. Ihr Einkommen wurde dadurch reduziert, was sich auf die Höhe des Kindesunterhalts auswirkte. Ihr Ex-Mann argumentierte, dass sie deswegen keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich habe. Der BGH stellte jedoch klar: Die Regelung des Kindesunterhalts hat nichts mit der Pflicht zur fairen Aufteilung gemeinsamer Schulden zu tun.

Dieses Urteil hilft geschiedenen Ehepartnern, die finanzielle Verantwortung für gemeinsam eingegangene Kredite zu klären. Es zeigt, dass Zahlungen nach der Trennung nicht automatisch als endgültige Regelung betrachtet werden.

Quelle: BGH, Beschluss vom 13. März 2024 – XII ZB 243/23