Betreuungsunterhalt nach Geburt des Kindes beschränkt durch Halbteilungsgrundsatz

Wenn der Kindesvater Unterhalt für das Kind und Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter zu zahlen hat, kommt die Beschränkung des Unterhaltes durch den Halbheitlungsgrundsatz in Betracht. Der Mutter darf aus eigenen Einkünften und Unterhalt in Summe nicht mehr zur Verfügung stehen als dem Vater selbst verbleibt. Im Einzelnen sei der Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten zusammen mit seinen anrechenbaren Einkünften regelmäßig zu beschränken auf die Hälfte des Einkommens des Unterahltspflichteigen, denn es sei nicht gewollt, dass der Unterhaltspflichtige leztleich mehr Unterhalt zahlen müsse als ihm für seine eigene Lebensführung verbleibe, Brandenburgisches Obelandesgericht, Hinweis vom 03.02.2022, AZ: 13 UF 148/21.