Ausschluss des Eigentümers aus dem Grundbuch möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein im Grundbuch eingetragener Eigentümer mit seinen Rechten ausgeschlossen werden. Voraussetzung ist ein Aufgebotsverfahren. In dem Verfahren muss glaubhaft gemacht werden, dass der Antragsteller das Grundstück seit dreißig Jahren im Eigenbesitz hat, der eingetragene Eigentümer verstorben ist und seit dreißig Jahren keine Eintragung im Grundbuch vorgenommen wurde, die der Zustimmung des Eigentümers bedurft hätte.
Amtsgericht Strausberg, Beschluss vom 18.11.2020, AZ: 10 UR II 4/19