Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten und unter Verwandten. Daneben werden auch Rechtsfragen in nichtehelichen Partnerschaften geregelt. Typische familienrechtliche Angelegenheiten, die unsere Kanzlei für Sie bearbeitet sind: Eheverträge, Adoptionen, Ehescheidung und Scheidungsfolgen, Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen, einschließlich der Teilungsversteigerung, Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen, Unterhaltsfragen, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, das Sorge- und Umgangsrecht sowie Vaterschaftsanfechtungen.

Zurück zur Startseite